Die Freiheit nehm’ ich ihm
Eigentlich doch eine gute Sache sollte man meinen: Das Kölner Landgericht kam zu der Ansicht, es können nicht angehen, dass aus religiösen Gründen an den Genitalien von Kleinkindern herumgeschnibbelt wird und pochte auf deren Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diese sollten doch, wenn schon, später entscheiden, ob sie sich verstümmeln lassen wollen oder nicht.
Religion geht aber nunmal ganz schlecht mit Mündigkeit und freier Entscheidung -verständlicher Weise, denn mit dem seltsamen Zirkus ihrer Sitten und Gebräuche muss man schon aufwachsen, um sich nicht dermaßen zu wundern, dass man sich kopfschüttelnd abwendet. Lustigerweise argumentieren nun die empörten Verbände von Juden und Muslime mit der Freiheit einer Religionsausübung, die sie den kleinen Würmen, deren Genitalien sie verstümmeln wollen, hingegen ganz und gar nicht zugestehen wollen. Wäre ihnen die Freiheit so wichtig wie sie vorgeben, dann würden sie die Kinder später selber entscheiden lassen, ob sie bei ihrem Verein mitmachen wollen oder nicht. Leider haben alle totalitären Systeme die Angewohnheit, ihre dreckigen Finger nach kleinen Kindern auszustrecken, um sie frühzeitig zu vereinnahmen, damit sie nicht von der Konkurrenz weggeschnappt werden.
Das sich da die obersten Funktionäre lauthals beschweren kann nicht überraschen.
